Unser Bestreben ist die qualitativ hochwertige theoretische und praktische Ausbildung künftiger Jäger*innen dahingehend, dass diese nicht nur optimal auf die Jägerprüfung vorbereitet sind, sondern darüber hinaus mit einem soliden Fundament an Wissen und Können in allen Bereichen des Jagdwesens in ihr Jägerleben starten können. Auf Grundlage der erworbenen Fähigkeiten soll es den Jungjäger*innen ermöglicht werden, auch nach der Jägerprüfung gut vorbereitet in allen Belangen der jagdlichen Praxis zu bestehen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Jägerprüfung sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie die geistige und körperliche Eignung.

Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung abzulegen. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jugendjagdschein berechtigt jedoch nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme als Jäger an einer Gesellschaftsjagd ist Jugendlichen nicht erlaubt.

Im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs finden neben der Schießausbildung mit Flinte und Büchse nebst praktischer Waffenhandhabung umfassende theoretische und praktische Unterrichte in den folgenden prüfungsrelevanten Themenbereichen statt:

  • Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
  • Jagdwaffen und Fanggeräte
  • Naturschutz, Hege, Jagdbetrieb
  • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen,
    jagdliches Brauchtum
  • Jagdrecht und verwandtes Recht

Engagierte, qualifizierte und erfahrene Ausbilder*innen der Jägerschaft starten mit Ihnen jährlich zeitnah nach den niedersächsischen Sommerferien. Der Vorbereitungslehrgang dauert bis zum April des Folgejahres und schließt mit der mündlich-praktischen Prüfung („Revierprüfung“) ab. Bis dahin sind eine Schießprüfung und eine schriftliche Prüfung zu absolvieren.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Vorbereitungslehrgang betragen zur Zeit ca. 1.500,00 EUR.

Weitere Informationen können Sie den untenstehenden Verlinkungen entnehmen und/oder Kontakt mit unserem Obmann für die Aus- und Weiterbildung aufnehmen.

Sebastian Kroll
Robert-Koch-Str. 20
27478 Cuxhaven
Tel.: 0172 – 5372548
sebastian.kroll(at)t-online.de

Weitere Informationen zur Jägerprüfung in Niedersachsen:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/jaegerpruefung-in-niedersachsen-5226.html