Jagdliche Brauchbarkeit und Voraussetzungen

Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens, sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgabe erfüllen. Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit, sowie Härte beim jagdlichen Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein.

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen die wichtigsten Jagdhunde vor und geben Ihnen einen kurzen Überblick über Rechtsvorschriften, Jagdhundeprüfungen und die Jagdhundeausbildung. Im Bereich Kontakte finden Sie Anschriften und Adressen unserer Fachberater. Eine Informationssammlung zum Jagdhundewesen mit einer Vielzahl von Bildern der einzelnen Jagdhunderassen in guter Auflösung und Farbe (8 MB!) sowie eine Schwarzweiß- Version ohne Bilder der einzelnen Jagdhunderassen finden Sie unter folgenden Link: https://www.jagdhundewesen-nds.de/jagdgebrauchshunde/jagdhundeausbildung/rassen)

Jagdgebrauchshundeverein Niederelbe e.V.

Der Jagdgebrauchshundverein Niederelbe e.V. mit Sitz in Lamstedt wurde am 21.Februar 1960 gegründet, hat über 250 Mitglieder und ist Mitglied im Jagdgegrauchshundverband (JGHV). https://jghv-niedersachsen.de/