Die im Juni geänderten Hinweise zur Schussabgabe unter § 3 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) werden angepasst. Der verantwortungsvolle Handlungsspielraum des Schützen wird dadurch erweitert.
Die im Juni geänderten Hinweise zur Schussabgabe unter § 3 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) werden angepasst. Der verantwortungsvolle Handlungsspielraum des Schützen wird dadurch erweitert.
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