Schießstand Bederkesa

Der Schießbetrieb freitags von 17 – 19 Uhr wird ab dem Wochenende der Zeitumstellung wieder aufgenommen. Nach Auskunft von Guido Wurtz wird der 1. Termin der 31. März 2023 sein. Näheres auch zum Erwerb des Schießnachweises wird zeitnah bekanntgegeben.

Schießnachweis:

Bis auf Weiteres gilt die Regelung, welche auch auf der Internetseite des Landesjagdverbandes Niedersachsen nachzulesen ist. Das Ministerium hat eine endgültige Festschreibung von einer Bundesregelung abhängig gemacht. Es kann also noch ein wenig dauern, bis hier Bewegung hineinkommt.

Der Wortlaut im Netz:

“Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt Seitens der Landesjägerschaft empfehlen wir den Jagdleiter/innen folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:

  • Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.
  • Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt. In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

Wir empfehlen allen Jagdleitern die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen. Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Krafttreten der entsprechenden Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.“

Meisterschaften

Die diesjährige Bezirksmeisterschaft findet am 03. Juni 2023 auf der Standanlage in Ohrensen statt. Die Schießobleute des Bezirks treffen sich am 23.03.23, um die Einzelheiten festzulegen. Anschließend gehen die Informationen an die Jägerschaften heraus.

Die Modalitäten der Landesmeisterschaften sind in diesem Jahr abgeändert worden.

Vom 21.06.- 24.06.23 werden die Landesmeisterschaften im jagdl. Schießen als Mannschaftsmeisterschaft der A+S-, Senioren- und Altersklasse in Liebenau durchgeführt. Es sind auch Einzelschützen ohne Mannschaftszugehörigkeit zugelassen. Die Landesmeisterschaften der Damen und der Landesvergleich der B – Mannschaften findet vom 07.07. – 08.07.23 in Garlstorf statt. Auch diese ist als Qualifikation für die Landesmeisterschaften der Einzelschützen anzusehen.

Die Wettbewerbe gelten als Qualifikation für die Landesmeisterschaft der Einzelschützen am 26.08.23 in Liebenau. Hier sollen sich die jeweils besten 30 Schützen der Altersklasse und Seniorenklasse, die besten 36 Schützen der A- und S – Klasse, die besten 18 Schützen der B – Klasse, die besten 18 Damen, die besten 18 Junioren und Juniorinnen sowie die besten 12 Kurzwaffenschützen und -schützinnen miteinander messen.

FÜR DIESE MEISTERSCHAFT WIRD KEIN GESONDERTES STARTGELD ERHOBEN!!

Näheres ist den angehängten Ausschreibungen zu entnehmen.

Franz-Josef Klönne, Obmann Schießwesen JLHC – im März 2023