Weltbiodiversitätsrat benennt invasive Arten wie Waschbär als eine Hauptbedrohung für Artenvielfalt und hält politische Maßnahmen für unzureichend. DJV kritisiert deshalb geplante und bestehende Einschränkungen der Jagd scharf. Bund und Länder müssen Managementmaßnahmen künftig besser abstimmen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert die geplanten Einschränkungen der Fangjagd in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sowie das bestehende komplette Fallenverbot in Berlin scharf. Stattdessen müssen Bund und Länder die Managementmaßnahmen für invasive Arten wie den Waschbären künftig besser abstimmen und sich zur Jagd als Instrument für den Artenschutz bekennen. Erst kürzlich hat der Weltbiodiversitätsrat IPBES auf die negativen, teils irreversiblen Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf die biologische Vielfalt hingewiesen: Sie seien neben Lebensraumverlust eine der fünf Hauptursachen für den weltweiten Artenschwund. Bisherige politische Maßnahmen für ein Management und ihre Umsetzung seien unzureichend, es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Deutschland ist per EU-Verordnung (EU-VO 1143/2014) zum Management von Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria verpflichtet. Dazu gehören Früherkennung und Eindämmung. Eine effektive Fangjagd ist für die Eindämmung dieser dämmerungs- und nachtaktiven Tiere laut DJV zwingend notwendig. Mit dem Projekt WILD (www.jagdverband.de/wild) liefern Jägerinnen und Jäger zudem wichtige Daten zu Früherkennung und Bestandsentwicklung invasiver Arten.
Geplante Einschränkungen der Jagd in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gefährden Artenvielfalt
„Neozoen wie der Waschbär sind ein großes Thema und Problem. Zum Beispiel im Sumpfschildkrötenschutz“, betonte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder jüngst in einem Interview. Trotzdem soll die Fangjagd nahezu gänzlich verboten werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll der Einsatz von bestimmten Fallentypen eingeschränkt werden. Der DJV kritisiert diese Beschränkungen scharf: Sie behindern eine wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver gebietsfremder Arten. Nur durch die flächendeckende Beteiligung, Kompetenz und Ortskenntnis der Jägerschaft ist eine wirksame Eindämmung dieser Arten überhaupt möglich. Zudem werden wissenschaftliche Erkenntnisse missachtet: Fünf gängige Fallentypen in Deutschland sind erfolgreich nach den strengen internationalen Tierschutzstandards von AIHTS geprüft.
Waschbär profitiert vom Verbot der Fangjagd
Bereits bestehende Populationen invasiver gebietsfremder Arten sollen reduziert und eine weitere Ausbreitung verhindern werden – so schreibt es die EU-Verordnung vor. Dies ist laut DJV nur möglich, wenn die Bejagung flächendeckend durchgeführt wird, also auch in Siedlungsräumen und in Schutzgebieten. Einige Arten wie der Waschbär bevorzugen sogar besiedelte Gebiete. Darüber hinaus kann ein Jagdverbot in Schutzgebieten den eigentlichen Zweck des Areals, Rückzugsräume für bestandsbedrohte Arten zu bieten, sogar behindern, da sie auch dort durch invasive Arten gefährdet werden. In Berlin bedroht der Waschbär massiv Amphibien, die bereits stark unter Trockenheit und Straßenverkehr leiden. Ungeachtet dessen gilt in Berlin ein generelles Verbot für die Fangjagd, was laut DJV für den Artenschutz kontraproduktiv ist.
Lokale Amphibienpopulationen sind bedroht
Im Projekt ZOWIAC haben Wissenschaftler der Goethe-Universität Frankfurt erst kürzlich nachgewiesen, dass Waschbären neben Erdkröten auch die stark bedrohte Gelbbauchunke fressen. Die nordamerikanischen Kleinbären haben gelernt, die Amphibien zu häuten und damit deren Giftdrüsen unschädlich zu machen. Insbesondere an Binnengewässern können so lokale Amphibienpopulationen aussterben. Die Wissenschaftler untersuchen derzeit die Auswirkungen invasiver Fleischfresser auf heimische Arten und Ökosysteme. Ebenfalls erforscht wird, welches Gesundheitsrisiko von Waschbär oder Marderhund für die Bevölkerung sowie für Nutz- und Haustiere ausgeht.
Quelle: DJV