Niedersächsische Landesregierung darf Details geheim halten. Staatsgerichtshof bestätigt diese Praxis. Ursächlich sind unter anderem Drohungen und Hasskommentare in sozialen Medien.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Praxis der Landesregierung bestätigt, Landtagsabgeordneten bestimmte Details zu Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Wölfen vorzuenthalten. Darunter fallen Informationen, die eine Identifizierung von Jägern, Tierhaltern und Behördenmitarbeitern ermöglichen würden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte diese Entscheidung. „Es ist wichtig, dass der Staatsgerichtshof damit anerkennt, dass es Netzwerke von vermeintlichen Wolfsfreunden gibt, die eine legale Entnahme ebenso gefährden wie die daran beteiligten Personen“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) betonte in einer Stellungnahme, dass es der Landesregierung um den Schutz der am Vollzug beteiligten Personen gehe. Dazu gehören auch Jägerinnen und Jäger.
Der Staatsgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob das Informationsrecht von Abgeordneten durch unvollständige Antworten verletzt worden war. Die Landesregierung hatte unter anderem Informationen zurückgehalten, die Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Personen sowie Zeit und Ort der geplanten Entnahmen zugelassen hätten. Begründet hatte sie dies unter anderem mit Drohungen und Hasskommentaren, die in den sozialen Medien geäußert worden waren.
Der DJV empfiehlt den Landesgesetzgebern und den Behörden bei der Entnahme von Wölfen besonderes Augenmerk auf den Schutz der Beteiligten zu legen. Das sollte künftig auch in den Wolfsverordnungen berücksichtigt werden, die es bislang in Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg gibt.
Quelle: DJV